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Begleithundeprüfung

 

                   Details zur Begleithundeprüfung 

Die Begleithund-Prüfung ist die "kleinste" aller Hundesport-Prüfungen und meist Voraussetzung für alle weiteren Aktivitäten (Turniersport, Leistungsprüfungen, etc).

Sie ist aber auch Grundlage des "Mensch/Hund"-Teams und somit anzuraten für jeden verantwortlichen Hundeführer. Die Begleithund-Prüfung ist für den Hund ein Beleg, die Grundkommandos zu beherrschen und den Alltagssituationen generell gewachsen zu sein, für den Hundeführer belegt sie, dass er ein Grundverständnis der Hundehaltung besitzt und so – daraus ableitend – dass beide ein verantwortungsvolles Team bilden. Die Begleithund-Prüfung ist kein "Freibrief" und setzt auch nach der erfolgreichen Absolvierung ein regelmäßiges Training und ein bewusstes Handeln voraus. Die Begleithund-Prüfung besteht aus vier Teilen, die jeweils für sich genommen bestanden werden müssen – sonst ist die gesamte Prüfung zu dem jeweiligen Zeitpunkt beendet. Die Teile bauen aufeinander auf und werden in der Regel auch in der Reihenfolge abgehandelt.

Zulassungsvoraussetzungen:

Die Begleithundprüfung kann mit jedem Hund absolviert werden, er muss lediglich mindestens 15 Monate alt sein und darüber hinaus eindeutig identifizierbar sein (Tätowierung oder Chip).Der Hund muss geimpft sein und der Halter sollte eine Haftpflicht-Versicherung nachweisen können.

Theoretische, schriftliche Prüfung

Teil 1 der Begleithund-Prüfung ist nur für den Hundeführer gedacht – hier muss er seine Kenntnisse über Hunde, Hundehaltung und angrenzende Sachgebiete unter Beweis stellen. In der Regel handelt es sich um Multiple-Choice-Fragen, es können aber auch offene Fragen vorkommen, die dann mit "Langtext" beantwortet werden müssen. Die Fragen variieren je nach Verband, bei dem man die Prüfung absolviert.

Die Fragebögen werden sofort vor Ort ausgewertet, werden mehr als 70 % der Fragen richtig beantwortet, gilt der Teil als bestanden. Wird die Theorie nicht bestanden, kann der Hund nicht mehr vorgeführt werden, die Prüfung endet für den Hundeführer (und somit auch für den Hund).

Der Sachkundenachweis muss vom Hundeführer nur einmal erbracht werden, ist er bestanden, kann er beliebige Prüfungen ohne weiteren Sachkundenachweis absolvieren. Die bestandene Sachkundeprüfung ist von ihm nachzuweisen.

 

 
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